100% Tastaturnavigation
Jedes Element ist per Tab erreichbar. Probieren Sie es aus: Drücken Sie Tab, um durch die Seite zu navigieren.
Das Tool prüft Ihre Website täglich auf die 5 kritischsten Fehler der Barrierefreiheitsrichtlinie (BFSG) und liefert Entwicklern sofort umsetzbare Korrekturanweisungen.
Diese Landingpage demonstriert Best Practices für Web-Barrierefreiheit. Jede Technik, die wir prüfen, setzen wir selbst um.
Jedes Element ist per Tab erreichbar. Probieren Sie es aus: Drücken Sie Tab, um durch die Seite zu navigieren.
Semantisches HTML, ARIA-Labels und Live-Regionen für vollständige Kompatibilität mit Screenreadern.
Alle Texte erfüllen mindestens WCAG AA (4.5:1), viele sogar AAA (7:1) Kontrastverhältnis.
Respektiert prefers-reduced-motion. Animationen werden automatisch deaktiviert, wenn gewünscht.
Deutlich sichtbare Fokus-Indikatoren mit hohem Kontrast für alle interaktiven Elemente.
Änderungen werden per aria-live an Screenreader kommuniziert - z.B. beim Scanner-Fortschritt.
Tipp: Navigieren Sie mit Tab und Enter durch diese Seite
Seit 28. Juni 2025 müssen alle E-Commerce-Websites barrierefrei sein. Die ersten Bußgelder werden verhängt. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Website den Anforderungen entspricht.
Diese Fehler führen am häufigsten zu Abmahnungen. Wir prüfen sie automatisch, täglich, für Ihren Shop.
Bilder ohne Alt-Text sind für Screenreader unsichtbar. Wir identifizieren jedes betroffene Bild und generieren Textvorschläge.
Text, der für sehbeeinträchtigte Nutzer unleserlich ist. Wir messen jeden Kontrast und liefern die korrekten Farbwerte.
Buttons und Links, die nur per Maus erreichbar sind. Wir testen jeden interaktiven Bereich und zeigen die Fix-Priorität.
Eingabefelder ohne Labels oder Fehlerhinweise. Wir prüfen Checkout, Login und Kontaktformulare systematisch.
Ohne korrekte lang-Attribute können Screenreader nicht vorlesen. Ein einfacher Fix mit großer Wirkung.
Audit-sichere Dokumentation Ihrer Compliance-Bemühungen. PDF-Export mit Zeitstempel und Prüfprotokoll.
Ihr erster Scan ist gratis. Keine Kreditkarte. Keine Verpflichtung.
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Für proaktiven Schutz.
Für große Shops und Agenturen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Verstöße können mit Bußgeldern bis 100.000 Euro geahndet werden. Das Gesetz betrifft Websites, Apps, E-Commerce und digitale Bankdienstleistungen.
Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten: Websites, Apps, E-Commerce, Bankdienstleistungen, E-Books und Ticketing-Systeme. Ausnahmen gelten nur für Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und 2 Mio. Euro Umsatz. B2B-Angebote sind grundsätzlich nicht betroffen, sofern sie nicht auch Verbrauchern zugänglich sind.
BFSG-Konformität wird durch Prüfung der WCAG 2.1 Level AA Kriterien ermittelt. Dies umfasst Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität, ausreichende Farbkontraste und alternative Texte für Bilder. Automatisierte Tools erkennen etwa 30% der Probleme – manuelle Tests durch Experten und Betroffene sind zusätzlich erforderlich.
Verstöße gegen das BFSG können Bußgelder bis 100.000 Euro nach sich ziehen. Zusätzlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände, Reputationsschäden und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Die Nachrüstung nach Deadline ist erfahrungsgemäß 3-5x teurer als proaktive Umsetzung vor dem Stichtag.
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In 5 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen.