BFSGklar

BFSG Ausnahme Kleinstunternehmen: Sind Sie wirklich befreit?

Unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. Euro Umsatz? Dann gilt das BFSG nicht für Sie - oder doch? Die Ausnahmeregeln im Detail erklärt.

Viele Shop-Betreiber hoffen, vom BFSG ausgenommen zu sein. Die gute Nachricht: Für echte Kleinstunternehmen gibt es tatsächlich eine Ausnahme. Die schlechte: Die Kriterien sind enger als viele denken.

Die Ausnahmekriterien im Überblick

Das BFSG gilt nicht für Kleinstunternehmen, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:

KriteriumGrenzwert
MitarbeiterzahlWeniger als 10 Personen
Jahresumsatz ODER JahresbilanzsummeHöchstens 2 Millionen Euro
Beide Kriterien müssen erfüllt sein

Sie brauchen weniger als 10 Mitarbeiter UND weniger als 2 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme. Wenn nur eines der Kriterien erfüllt ist, gilt das BFSG für Sie.

Was zählt als "Mitarbeiter"?

Die EU-Definition von Kleinstunternehmen ist präzise:

Gezählt werden:

  • Vollzeitbeschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte (anteilig)
  • Inhaber/Geschäftsführer, wenn sie Gehalt beziehen
  • Saisonkräfte (anteilig auf das Jahr gerechnet)

Nicht gezählt werden:

  • Reine Freelancer/Auftragnehmer (ohne Weisungsgebundenheit)
  • Azubis und Praktikanten
  • Personen im Mutterschafts-/Elternurlaub

Berechnungsbeispiel:

Ein Shop mit:

  • 1 Vollzeit-Inhaber
  • 2 Teilzeitkräfte (je 20h/Woche = je 0,5)
  • 4 Minijobber (je 10h/Woche = je 0,25)
  • 3 Freelancer (keine Anrechnung)

Ergebnis: 1 + 0,5 + 0,5 + 0,25 + 0,25 + 0,25 + 0,25 = 3 Mitarbeiter

→ Kriterium "weniger als 10" ist erfüllt.


Was zählt als "Umsatz"?

Der Jahresumsatz umfasst:

  • Alle Verkaufserlöse (Produkte und Dienstleistungen)
  • Provisionen und Vermittlungsgebühren
  • Sonstige betriebliche Erträge

Nicht eingerechnet werden:

  • Einmalige außerordentliche Erträge
  • Rein durchlaufende Posten (z.B. weiterberechnete Versandkosten?)
Umsatz ODER Bilanzsumme

Sie können wählen: Entweder der Jahresumsatz ODER die Jahresbilanzsumme muss unter 2 Mio. Euro liegen. Meist ist der Umsatz die relevante Größe.


Häufige Irrtümer

Irrtum 1: "Ich bin Einzelunternehmer, das BFSG gilt nicht für mich"

Falsch. Die Rechtsform spielt keine Rolle. Ein Einzelunternehmer mit 15 Mitarbeitern fällt unter das BFSG.

Irrtum 2: "Mein Shop macht unter 2 Mio. Umsatz"

Prüfen Sie auch die Mitarbeiterzahl. Wenn Sie 12 Mitarbeiter haben, gilt das BFSG – unabhängig vom Umsatz.

Irrtum 3: "Ich verkaufe keine physischen Produkte, also gilt das BFSG nicht"

Falsch. Das BFSG gilt für digitale Dienstleistungen (E-Commerce) unabhängig davon, ob physische oder digitale Produkte verkauft werden.

Irrtum 4: "Ich nutze ein Standard-Shopsystem, das ist automatisch barrierefrei"

Leider nein. Shopify, WooCommerce & Co. sind nur so barrierefrei wie Ihre Konfiguration und Ihr Theme. Produktbilder ohne Alt-Texte, schlechte Kontraste und fehlende Labels sind bei jedem System möglich.


Was passiert bei Wachstum?

Wenn Ihr Unternehmen wächst und die Kleinstunternehmen-Grenze überschreitet:

Szenario 1: Sie stellen den 10. Mitarbeiter ein

  • Ab diesem Zeitpunkt gilt das BFSG
  • Sie müssen Ihren Shop barrierefrei machen
  • Keine Übergangsfrist für "nachträgliches Wachstum"

Szenario 2: Ihr Umsatz überschreitet 2 Mio. Euro

  • Im Folgejahr gilt das BFSG
  • Beginnen Sie rechtzeitig mit der Umsetzung
Keine Übergangsfrist bei Wachstum

Wenn Sie die Grenze überschreiten, müssen Sie sofort compliant sein. Es gibt keine Schonfrist für gewachsene Unternehmen.


Warum Barrierefreiheit trotzdem sinnvoll ist

Auch wenn Sie als Kleinstunternehmen vom BFSG befreit sind, gibt es gute Gründe für Barrierefreiheit:

1. Mehr Kunden erreichen

  • 10-15% der Bevölkerung haben eine Behinderung
  • Viele ältere Menschen haben Seheinschränkungen
  • Barrierefreiheit verbessert die Nutzbarkeit für alle

2. Bessere SEO

Google bevorzugt barrierefreie Websites:

  • Alt-Texte helfen bei der Bildersuche
  • Überschriften-Struktur verbessert Indexierung
  • Tastaturnavigation korreliert mit guter UX-Signale

3. Zukunftssicher

  • Das BFSG könnte erweitert werden
  • EU-weite Regelungen werden strenger
  • Bei Wachstum sind Sie vorbereitet

4. Wettbewerbsvorteil

  • Zeigen Sie, dass Inklusion Ihnen wichtig ist
  • Heben Sie sich von weniger zugänglichen Konkurrenten ab
  • Positive Wahrnehmung bei allen Kunden

Was kostet Basis-Barrierefreiheit?

Für kleine Shops sind die wichtigsten Maßnahmen oft kostengünstig:

MaßnahmeAufwandKosten
Alt-Texte für Produktbilder1-2 Min/Bild€0 (Eigenarbeit)
Theme mit guten KontrastenEinmalig€0-100 (Theme-Auswahl)
Formular-Labels prüfen30 Min€0 (Eigenarbeit)
Überschriften korrigieren1-2 Stunden€0 (Eigenarbeit)
Gesamt (Basis)5-10 Stunden€0-100
Fazit für Kleinstunternehmen

Die BFSG-Ausnahme ist kein Freifahrtschein. Basis-Barrierefreiheit kostet wenig und bringt Vorteile für alle Kunden. Nutzen Sie die Gelegenheit, auch ohne gesetzliche Pflicht.


Checkliste: Bin ich vom BFSG befreit?

FrageJaNein
Haben Sie weniger als 10 Mitarbeiter (inkl. Teilzeit)?
Liegt Ihr Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro?
ODER liegt Ihre Bilanzsumme unter 2 Mio. Euro?

Auswertung:

  • Beide "Ja" (Mitarbeiter + Umsatz/Bilanz): Sie sind wahrscheinlich befreit
  • Mindestens ein "Nein": Das BFSG gilt für Sie
Im Zweifel: Rechtliche Beratung

Die Auslegung kann im Einzelfall komplex sein. Bei Unsicherheit konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht.


Fazit

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme im BFSG ist eng gefasst:

  • Weniger als 10 Mitarbeiter UND
  • Weniger als 2 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme

Wenn Sie beide Kriterien erfüllen, sind Sie (derzeit) vom BFSG befreit. Dennoch ist Basis-Barrierefreiheit sinnvoll – für Ihre Kunden, Ihre SEO und Ihre Zukunftssicherheit.

Barrierefreiheit kennt keine Mindestgröße

Auch als Kleinstunternehmen profitieren Sie von zugänglichen Websites. Ein kostenloser BFSGklar-Scan zeigt, wo Sie stehen.

Kostenlos scannen
Stand: Januar 2026
© 2026 BFSGklar
BFSG Ausnahme Kleinstunternehmen: Kriterien & Risiken | BFSGklar Ressourcen